Die angegebenen Filterklassen sind Mindestanforderungen und dienen zur Orientierung. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, vor Einsatz zu prüfen, ob das Atemschutzgerät den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entspricht!
FFP1: für Stäube, die weder toxisch noch fibrogen wirken. Einsetzbar bis zu einem 4-fachen des jeweiligen Grenzwertes FFP 2: für gesundheitsschädliche bzw. mindergiftige Stäube, Nebel und Rauche; Filter für feste und flüssige Partikel mit mittlerem Rückhaltevermögen. Einsetzbar bis zu einem 10-fachen des jeweiligen Grenzwertes FFP 3: für giftige Stäube, Nebel und Rauch; Filter für feste und flüssige Aerosole mit großem Rückhaltevermögen. Einsetzbar bis zu einem 30-fachen des jeweiligen Grenzwertes
R-Kennzeichnung: Die Maske ist auf Wiederverwendbarkeit getestet und erfüllt die geforderten Leistungsmerkmale auch für einen Einsatz in der zweiten Arbeitsschicht. NR: Nicht wiederverwendbar
D-Kennzeichnung: Die Maske hat die zusätzliche Dolomitstaubprüfung durchlaufen und bietet somit beste Atemfähigkeit auch bei starkem Staubaufkommen und längerer Nutzung.
Partikelfiltrierende Faltmaske mit Ausatemventil
Einzeln verpackt
Farbe: weiß
Auch ohne Ausatemventil erhältlich
Zertifizierte FFP1-Atemschutzmaske nach EN 149 und EU-Richtlinie 89/686/EWG
D-Kennzeichnung (bestandene Dolomitstaubprüfung): beste Atemfähigkeit auch bei starkem Staubaufkommen
Kann nicht wiederverwendet werden
Eingearbeiteter, flexibel anpassbarer Nasenclip
Dichtlippe im Nasenbereich für hohen Tragekomfort und zuverlässigen Dichtsitz
Weiche Materialkanten für mehr Tragekomfort
Unkomplizierte Handhabung bei hohem Tragekomfort durch das justierbare Kopfband